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Verkehrsrecht Wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und das eigene oder ein fremdes Fahrzeug beschädigt wurden oder gar ein Personenschaden vorliegt, ist meist ein schnelles und überlegtes Handeln angesagt. Es müssen z. B. verschiedene Versicherungen kontaktiert und informiert werden, der Schaden am eigenen Fahrzeug bei einem unverschuldeten Unfall beim Gegner angemeldet werden, der Halter des gegnerischen Fahrzeugs muss ermittelt werden und und und... Oft und insbesondere dann, wenn Alkohol im Spiel war, ist man z. B. in die strafrechtlichen Ermittlungen verwickelt oder es droht ein Bußgeld und der Entzug der Fahrerlaubnis oder die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung verlangt Regress. Sehen Sie für ein paar weitere Informationen und Tips auch die Rubrik "Strafrecht". Ich übernehme gerne Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowohl bei der Abwicklung Ihrer Schäden gegenüber dem Schädiger und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in Strafverfahren (Verkehrsstraftaten nach StGB) und in Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeitsverfahren nach OWiG). Sie können sich sicher sein, dass ich alles tun werde, um die für Sie optimale Lösung zu finden und durchzusetzen. Die anwaltliche Beratung kann auf Wunsch in deutscher oder in russischer Sprache erfolgen. Ihr Konstantin Fischer (Rechtsanwalt)
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