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Familienrecht Ich vertrete Sie deutschlandweit außergerichtlich und vor allen deutschen Gerichten (außer Bundesgerichtshof in Zivilsachen) in familienrechtlichen Fragen. Es sind unter anderem folgende Angelegenheiten: Trennungsunterhalt für den getrennt lebenden Ehegatten / nachehelicher Unterhalt Unterhalt für Ihr Kind Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht / Umgangsrecht Vaterschaftsfeststellung / Vaterschaftsanfechtung Ehescheidung / Eheannullierung Gewaltschutz (Verfahren nach Gewaltschutzgesetz - GewSchG) Internationales Familienrecht (unter anderem Ehescheidungen nach ausländischem Recht bei Familiengerichten in Deutschland) Gerade die familienrechtlichen Streitigkeiten sind meist sensible Angelegenheiten. Insbesondere wenn Kinder "im Spiel" sind, fordern solche familienrechtliche Mandate den vollen Einsatz des Rechtsanwalts, um eine Lösung zu erreichen, die auch den Interessen der Kinder gerecht wird. Mein Anspruch ist es, mir für jeden Mandanten und sein Anliegen genügend Zeit zu nehmen, um für ihn (und seine Kinder) eine optimale individuelle Lösung zu finden und durchzusetzen. Haben Sie nicht genügend finanzielle Mittel, um ein Verfahren beim Familiengericht zu betreiben? Dann können Sie oder Ihr Rechtsanwalt für Sie sogenannte Verfahrenskostenhilfe (VKH) beim Familiengericht beantragen. Wird sie Ihnen bewilligt, können die Kosten Ihres Rechtsanwalts und die Gerichtskosten von der Staatskasse übernommen werden. Sprechen Sie mich an, dann kann ich für Sie vorab prüfen, ob mit Ihrer finanziellen Situation für Sie die Verfahrenskostenhilfe (VKH) in Frage kommt. Für die anwaltliche Beratung vor einem Gerichtsverfahren und für die außergerichtliche Tätigkeit kann Ihnen, wenn Sie nicht genügend finanzielle Mittel haben, um den Rechtsanwalt selbst zu bezahlen, sogenannte "Beratungshilfe" bewilligt werden. Wenn Sie Fragen haben, wie Sie solche "Baratungshilfe" beantragen können, kontaktieren Sie mich gerne. Die anwaltliche Beratung durch Rechtsanwalt Konstantin Fischer kann auf Wunsch in deutscher oder in russischer Sprache erfolgen. Ihr Konstantin Fischer (Rechtsanwalt)
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